Hat man Sie dieser Tage zum Weinen und Wehklagen eingeladen ? Nein ? Mich auch nicht.
Bei mir gingen bis dato nur Aufforderungen ein zu grillen, zu feiern oder Altholz abzufackeln. Was eigentlich verwunderlich ist – befinden wir uns doch in einer Zeit tiefer Staatstrauer.
Wenn Sie mir an diesem Punkt bereits nicht mehr so recht folgen können, befinden Sie sich übrigens in bester Gesellschaft. Denn kaum ein Bundesbürger nutzt die kommenden Feiertage nicht zum fröhlichen Beisammensein – und quält damit unzählige Gläubige. Die bloße Existenz von Freude und Spaß auch dann, wenn man nichts von ihnen mitbekommt – also bereits die Gewissheit, daß irgendjemand irgendwo sich irgendwie amüsieren könnte – ist für einige Menschen scheinbar unerträglich. So unerträglich, daß man es gesetzlich verbieten muss.
Gemeint ist hier natürlich das Tanzverbot an „stillen Feiertagen“. In diesen Tagen gedenken gläubige Christen – zumindest theoretisch – einem vor rund 2000 Jahren hingerichteten Prediger. Und weil eben dieser ihnen so viel bedeutet, hielt man es für eine gute Idee, auch anderen Menschen, denen besagte Person und die ihm zugeschriebene Geschichte nichts bedeuten, zwangsweise an der Trauer teilhaben zu lassen, in dem man ihnen untersagte zu feiern.
Die Gruppe der unfreiwillig Trauernden ist groß – rund 40% der Deutschen gehören keiner christlichen Kirche an, und auch unter den verbleibenden 60% gibt es eine nicht zu unterschätzende Zahl an „Karteileichen“ – also Menschen, die noch Mitglied in einer der beiden großen Kirchen sind, aber kaum noch Bezug zu ihnen haben, geschweige denn genug Bibelfestigkeit, um am Karfreitag und -samtag in Trauer zu versinken.
Schlimmer noch, es gibt sogar Menschen, die ihrem Bekenntnis nach verpflichtet sind, an eben diesen Tagen ausgelassen zu feiern. Nun, werden Sie jetzt vielleicht sagen, das wären ja dann wohl die Pastafari, und das ist ja nur eine „Gaga-Religion“. Doch woran will man festmachen, welche Art der Weltanschauung nun „Gaga“ ist und welche nicht?
Es stellt sich somit, wie auch in den vergangen Jahren, wieder ein mal die Frage nach der Legitimation dieses Verbotes. Und wie schon zuvor wird auch wieder heftig darum gestritten. So lädt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten IBKA für den 18.4. dieses Jahres zum mittlerweile siebten Mal ins Kölner Filmhaus zur „Religionsfreien Zone“, der Düsseldorfer Aufklärungsdienst zeigt in seinem Ladenlokal „Das Leben des Brian“ und die Initiative „Religionsfrei im Revier“ tut selbiges in Bochum.
Im Bundesland Bremen bewirkte eine Petition, die 2011 an die Bremische Bürgerschaft übergeben wurde, bereits erste Gesetzesänderungen. So hat Bremen die bundesweit lockersten Tanzverbote, und auch diese sollen Ende Februar 2018 endgültig fallen. Damit wäre die Hansestadt dann das einzige Bundesland, in dem religiöse Vorstellungen nicht mehr in die Freizeitgestaltung konfessionsfreier und anderer, nicht-christlicher Menschen eingreifen.
Es bleibt zu hoffen, daß dieser Trend sich fortsetzt. Bis dahin wünsche ich Ihnen ein schönes Fruchtbarkeitsfest.